Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Teseos Luxembourg verpflichtet sich, seine Website gemäß dem Gesetz vom 28. Mai 2019 über die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zu gestalten. Die vorliegende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für:

teseos.lu

Zu diesem Zweck planen wir die Umsetzung der folgenden Strategie und Maßnahmen:

  • Durchführung eines Audits

Jeder muss die auf einer Website oder in einer Anwendung enthaltenen Informationen problemlos nutzen und abrufen können, insbesondere Menschen mit einer Behinderung und/oder solche, die assistive Software oder spezielle Geräte verwenden (blinde, sehbehinderte oder anderweitig behinderte Menschen).

Was ist digitale Barrierefreiheit?

Konformitätsstatus

Da diese Website bislang keinem Konformitätsaudit unterzogen wurde, entspricht sie derzeit nicht der europäischen Norm EN 301 549 sowie dem Referenzrahmen zur Bewertung der Barrierefreiheit im Web (RAWeb 1), der diese Norm umsetzt.

Die Einstufung dieses Konformitätsgrades kann sich je nach den Ergebnissen des Audits ändern.

Testergebnisse

Das Konformitätsaudit steht noch aus. Die Ergebnisse werden auf dieser Seite veröffentlicht.

Erstellung dieser Erklärung zur Barriere Freiheit

Diese Erklärung wurde am 07.05.2026 erstellt.

Für die Erstellung der Website verwendete Technologien

  • HTML5
  • CSS3
  • Javascript
  • SVG

Feedback und Kontaktdaten

Sollten Sie einen Barrierefreiheitsmangel feststellen, können Sie uns über das Kontaktformular oder unter der Adresse info@teseos.lu kontaktieren und uns Ihr Problem sowie die betroffene Seite beschreiben. Wir verpflichten uns, Ihnen spätestens innerhalb eines Monats per E-Mail zu antworten. Um das Problem nachhaltig und im Rahmen des Zumutbaren zu beheben, wird der Online-Behebung des Barrierefreiheitsfehlers Vorrang eingeräumt. Sollte dies nicht möglich sein, werden Ihnen die gewünschten Informationen in einem barrierefreien Format gemäß Ihren Wünschen übermittelt:

  • schriftlich in einem Dokument oder per E-Mail;
  • mündlich im Rahmen eines Gesprächs oder per Telefon.

Verfahren zur Gewährleistung der Einhaltung der Bestimmungen

Sollte die Antwort nicht zufriedenstellend sein, haben Sie zudem die Möglichkeit, den Informations- und Pressedienst, die für die Überwachung der Barrierefreiheit zuständige Stelle, über dessen Online-Beschwerdeformular oder den Ombudsmann, den Vermittler des Großherzogtums Luxemburg, zu informieren.